Frequently Asked Questions

FAQ – Frequently Asked Questions rund um FT.Energie

zu unseren Angeboten

Mein tatsächlicher Verbrauch unterscheidet sich von dem angegebenen Verbrauch im Vertrag
Sie erhalten am Ende des Abrechnungszeitraums und zum Jahresende eine exakte Abrechnung. Haben Sie weniger als angegeben verbraucht, überweisen wir Ihnen den Betrag als Gutschrift zurück. Haben Sie mehr verbraucht, werden wir unsere Forderung gemäß Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abbuchen. Zudem passen wir Ihre zukünftigen Abschläge der aktuellen Verbrauchsmenge an, damit Nachzahlungen und Gutschriften weitgehend vermieden werden.

Wie kann ich meinen Energieverbrauch am besten schätzen?
Um Ihren Energieverbrauch schätzen zu können, orientieren Sie sich am besten an Ihrer vorherigen Verbrauchsabrechnung zum Wechsel.

 

zum Wechsel

Wie funktioniert der Wechsel zur FT Energiepartner GmbH?
Sie schließen Ihren Strom- bzw. Gasvertrag auf unserer Website ab. Sofort im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die weiteren Formalitäten erledigen wir für Sie. Zu Lieferbeginn erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung und die Berechnung Ihrer Abschläge anhand Ihres angegebenen Verbrauchs. 

Was muss ich bei Neueinzug tun?
Sie schließen Ihren Strom- bzw. Gasvertrag auf unserer Website innerhalb von 6 Wochen nach Einzug ab. Stellen Sie sicher, dass Sie mit dem gleichen Einzugsdatum auch bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber angemeldet sind. Die Anmeldung zur Netznutzung und alle weitere Formalitäten erledigen wir für Sie. Zu Lieferbeginn erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung und die Berechnung Ihrer Abschläge anhand Ihres angegebenen Verbrauchs. 

Übernimmt die FT Energiepartner GmbH die Kündigung bei meinem bisherigen Lieferanten?
Die FT Energiepartner GmbH übernimmt alle Formalitäten der Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten.

Wo finde ich meine Zählernummer?
Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Strom- bzw. Gasrechnung oder direkt auf dem Zähler.

Muss ich bei einem Wechsel den Zählerstand an die FT Energiepartner GmbH übermitteln?
Nein, den Zählerstand bekommt die FT Energiepartner GmbH von Ihrem Netzbetreiber übermittelt. Zur Kontrolle der übermittelten Zählerstände empfiehlt es sich aber den Zähler zum Wechseltermin abzulesen. In der Regel kommt bei einem Anbieterwechsel Ihr Netzbetreiber automatisch auf Sie zu.

 

nach Vertragsabschluss

Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht?
Sie haben das Recht Ihren Vertrag innerhalb 14 Tagen nach Abschluss schriftlich zu widerrufen.

Wie und wann kann ich meinen Vertrag kündigen?
Bei all unseren attraktiven Tarifen sollten Sie spätestens 4 Wochen vor Vertragsablauf in Textform kündigen.

Wie ändere ich die Einzugsermächtigung, wenn sich die Kontodaten ändern?
Sie teilen uns die Änderung per E-Mail oder anhand unseres Kontaktformulars mit.

 

Energiewirtschaftliche Begriffe

Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis ist ein monatlicher Betrag, der unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Er beinhaltet die Aufwendung für Leistungsbereitstellung, Abrechnung und allgemeine Vertriebskosten.

Was ist der Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis beschreibt den Preis, der pro Rechnungseinheit - Kilowattstunde (kWh) - fällig wird. Also die Kosten für den tatsächlich verbrauchten Strom. Er beinhaltet u.a. Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben.

Was ist die Ökosteuer?
Die Ökosteuer gilt in Deutschland seit dem 1. April 1999. Sie ist eine (Mengen-)Steuer auf den Energieverbrauch. Für Strom ist dies die Stromsteuer. Steuerbefreiungen sind unter anderem für verbrauchsnahe kleine Stromerzeugungsanlagen und für Strom aus Erneuerbaren Energien vorgesehen. Für Gas gilt die Erdgassteuer.

Was ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bzw. Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)?
Dieses Gesetz regelt die Förderung von Anlagen, die zugleich Strom und Wärme erzeugen. Hierbei handelt es sich um ein besonderes umweltfreundliches Verfahren, mit dem Brennstoff und Kohlenstoffdioxid-Emissionen eingespart werden. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß KWKG bzw. EnFG auf die Verbraucher umgelegt. Wir leiten diese Umlageeinnahmen an den Netzbetreiber weiter.

Aufschlag für besondere Netznutzung (bis einschl. 2024 Umlage nach § 19 StromNEV):
Ziel des Gesetzgebers ist es, stromintensive Industriebetriebe nach § 19 StromNEV sowie Elektrolyseure gemäß § 118 Abs. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter bestimmten Bedingungen von den Entgelten für den Energietransport teilweise bis vollständig zu entlasten. Zudem sollen gemäß der sogenannten Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur (BNetzA) Verteilnetzbetreiber (VNB), die besonders stark von der Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich für die entstandenen Mehrkosten erhalten. Aktuell liegt der Aufschlag für besondere Netznutzung (bis einschl. 2024 Umlage nach § 19 StromNEV bei netto 1,558 Cent/kWh.

Was ist die Offshore-Netzumlage gemäß Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) bzw. § 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)?
Über die Offshore-Netzumlage sollen Entschädigungszahlungen an Windparkbetreiber finanziert werden, wenn deren Anlagen durch Probleme mit dem Netzanschluss keinen Strom einspeisen können. Über die Haftungsregelung erhalten Windparkbetreiber 90 Prozent der vom Gesetzgeber versprochenen Einspeisevergütung, wenn ein Netzanschluss nicht rechtzeitig zustande kommt oder aufgrund von Störungen ausfällt. Darüber hinaus sollen die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee gedeckt. Grundlage hierfür ist das Netzentgeltmodernisierungsgesetz, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Wir leiten die Einnahmen an den Netzbetreiber weiter.

Was ist eine Konzessionsabgabe?
Für die Versorgung der Verbraucher mit Strom, Gas und Wasser müssen Leitungen verlegt und betrieben werden. Hierfür werden auch öffentliche Verkehrswege und Flächen genutzt. Die Betreiber der Netze müssen den jeweiligen Städten und Gemeinden für die Nutzung dieser Fläche eine Nutzungsgebühr bezahlen, die so genannte Konzessionsabgabe. Sie ist im Arbeitspreis enthalten.

Was sind Netznutzungsentgelte?
Um die Energie zu jedem Kunden in Deutschland nach Hause zu bringen, werden bereits vorhandene Netze genutzt. Der jeweilige Netzbetreiber vor Ort berechnet FT.Energie hierfür ein Netznutzungsentgelt. Mit den Entgelten werden die Kosten, z.B. für Erneuerung, Wartung, Instandhaltung, Bau und Betrieb gedeckt. Die Netzentgelte sind Teil des Strompreises, den der Kunde an seinen Lieferanten zahlt.

Was ist Messstellenbetrieb / Messung?
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Das Entgelt beinhaltet die jährliche Messung der entnommenen Energie sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten durch den Netzbetreiber bzw. Messdienstleister. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. Wir leiten die Einnahmen dorthin weiter.